
EUDR-Update: Die neuesten Entwicklungen und was sie für Sie bedeuten könnten
Da die neue EU-Entwaldungsverordnung in weniger als sechs Monaten in Kraft tritt, sollten Sie Folgendes wissen

Im April hat die Europäische Kommission aktualisierte Materialien veröffentlicht, um Unternehmen und Händlern ein besseres Verständnis ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu vermitteln. Die neue EUDR FAQ Version 4 enthält wichtige Klarstellungen, etwa zu Bestimmungen für die Übergangsfrist, zu den Pflichten nachgelagerter Marktteilnehmer, zur Rolle der EUDR-Referenznummern sowie zu Wiedereinfuhren in die EU.
Weitere aktualisierte Hilfestellungen
Neben dem neuen FAQ-Dokument hat die EU-Kommission auch einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, der Betreibern und Händlern umfassende Einblicke in ihre Pflichten, die Zeitpläne sowie die Systemanforderungen bietet.
In der Zwischenzeit hat der europäische Verband der Papierindustrie, Cepi, einen eigenen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht – mit dem Ziel, ein gemeinsames Verständnis der mit der EUDR verbundenen Verpflichtungen zu vermitteln und effiziente Ansätze für deren Umsetzung in der gesamten Zellstoff- und Papierwertschöpfungskette vorzuschlagen.
Wichtige Klarstellungen der Europäischen Kommission
Die Kommission hat bestätigt, dass nachgelagerte Nicht-KMU-Betreiber sicherstellen müssen, dass die vorgelagerte Sorgfaltspflicht erfüllt wurde. Zu diesem Zweck können sie die Gültigkeit der von ihren direkten Lieferanten erhaltenen RNs (Referenznummern, inkl. VNs) überprüfen und die Informationen in den Due Diligence Statements (DDS) überprüfen. Anschließend sollten sie ihre eigene DDS unter Bezugnahme auf diese vorgelagerten Datensätze einreichen.
Geolokalisierungsdaten sind nur am Ursprung erforderlich und werden danach über RN/VN referenziert. Die zuständigen Behörden haben stets uneingeschränkten Zugang zu allen DDS-Daten.
Darüber hinaus müssen nach der bisherigen EUDR-FAQ 3.4 nachgelagerte Betreiber und Händler, die keine KMU sind und lediglich sicherstellen müssen, dass die gebotene Sorgfalt eingehalten wurde, die in Artikel 9 der EUDR geforderten Informationen nicht selbst erheben. (Eine DDS enthält eine Erklärung, dass die gebotene Sorgfalt ausgeübt wurde, was bedeutet, dass die nach Artikel 9 der EUDR erforderlichen Informationen vom vorgelagerten Betreiber erhoben wurden.)

Die EUDR-Übergangsfrist: Was gilt bis Dezember?
Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten, findet jedoch erst ab dem 30. Dezember dieses Jahres Anwendung. Während der aktuellen Übergangsfrist müssen Betreiber und Händler keine DDS oder Referenznummern für in der EU geschlagenes Holz einreichen. Dazu gehören Zellstoff- und Papierprodukte, die aus solchen Hölzern gewonnen werden.
Diese Übergangsphase ist besonders wichtig für nicht-industrielle private Waldbesitzer und vorgelagerte KMU, die Zeit benötigen, um ihre Systeme anzupassen.
Sobald die Verordnung in Kraft tritt, muss Holz, das in Nicht-EU-Ländern geerntet und verarbeitet wird, der EUDR entsprechen.
Unser Zeitplan und unsere Vorbereitung zur EUDR bei Sappi Europe
Alle Papierfabriken von Sappi Europe werden bis zum 30. Dezember 2025 vollständig EUDR-konform sein.
In der Zwischenzeit testen wir derzeit EUDR-Daten- und System-Workflows auf den TRACES-Schulungs- und Live-Plattformen. Die Generierung von RN von Zellstofflieferanten aus Nicht-EU-Ländern ist ebenfalls bereits im Gange.
Die vollständige Einführung in TRACES Live wird voraussichtlich im Oktober/November dieses Jahres erfolgen (vorbehaltlich der Systembereitschaft). In der Zwischenzeit arbeiten wir weiterhin eng mit unseren Holz- und Zellstofflieferanten und Kunden zusammen, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Testen und Zusammenarbeit mit Kunden
Neben dem Testen der Sappi-eigenen EUDR-IT-Systeme und -Verfahren gemeinsam mit unseren Lieferanten haben wir auch unsere Kunden eingeladen, unsere EUDR-Lösungen zu prüfen, um die Kompatibilität sicherzustellen. Unsere internen Testfälle werden wir so bald wie möglich auf Kunden ausweiten. Ein wichtiger Schwerpunkt der Tests liegt auf der Funktionalität, Zuverlässigkeit, Reaktionsfähigkeit und der allgemeinen Stabilität des TRACES-Systems.
EUDR-Referenznummern (RNs): Rückverfolgbarkeit in der Praxis
Jede DDS-Übermittlung über TRACES generiert eine eindeutige 14-stellige RN. Diese RNs sind in den Zolldokumenten vorgeschrieben und verknüpfen jedes Produkt mit seinem Herkunftswald. Sappi Europe wird für jede Spezifikation in einer Lieferung eine Referenznummer (RN) bereitstellen.
Es gibt drei Lieferoptionen für die RNs...
- Automatisierte E-Mail in Form einer PDF + CSV-Datei mit allen wichtigen Daten
- E-Commerce-Portal (ab 2026)
- EDI-Übertragung – basierend auf dem papiNet-Standard
Sappi Due Diligence and You
Das bestehende DDS-System von Sappi Europe wird um die neuen Anforderungen der EUDR erweitert – insbesondere um die Artikel 8 (Sorgfaltspflichten) und 9 (Informationspflichten).
Wir werden allen unseren Kunden EUDR-relevante Informationen über unser DDS-System und unsere Verfahren zur Verfügung stellen – diese sollten auf unserer Website und auf Anfrage verfügbar sein.